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VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Klagebefugnis eines Konkurrenzunternehmers im Personenbeförderungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 18.12.2000 - 11 N 98.3199
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 39 Abs. 2 PBefG ist insoweit anerkannt, dass den Verwaltungsgerichten bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit festgesetzter Tarife nur eine beschränkte Entscheidungskompetenz dahingehend zukommt, ob die Behörde den für die Festsetzung des konkreten Tarifs maßgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt hat und ob die Prognose über den möglichen Verlauf der weiteren Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers erkennbar fehlerhaft ist; dagegen soll es nicht Aufgabe einer Tarifregelung sein, bei völlig unterschiedlicher örtlicher und organisatorischer Ausgangslage eine unternehmerische Chancengleichheit dahingehend zu gewährleisten, dass ein Unternehmer bei der Bedienung einer bestimmten Strecke (in etwa) gleich große Gewinne erzielt wie völlig anders situierte Mitbewerber (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.12.2000 - 11 N 98.3199 -, BayVBl 2001, 313).Gerade die im Einzelfall durchaus unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen verlangen eine Pauschalierung und lassen - auch aus Gründen der Praktikabilität und Transparenz - eine Beachtung von im Einzelfall deutlich abweichenden Betriebsstrukturen und entsprechend unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen weder im Verwaltungs- noch im Gerichtsverfahren geboten sein (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.12.2000, a. a. O.;… Urt. v. 13.05.1996 - 11 N 93.3637 -, NZV 1996, 384).
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8/01 -, DÖV 2003, 732;… Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8.94 -, BVerwGE 98, 118 m. w. N.).Da die Klägerin nicht Adressat des von ihr mit dem Hauptantrag angefochtenen Verwaltungsaktes ist, kommt es darauf an, ob sie sich für ihr Begehren auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch sie als Dritte schützt (sog. Schutznormtheorie, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 10.10.2002, a. a. O. m. w. N.).
- BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Soweit es um die (Dritt-) Anfechtung einer Genehmigung nach § 13 PBefG geht, ist eine derartige drittschützende Wirkung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 25.10.1968 - VII V 90.66 -, NJW 1969, 708; Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urt. v. 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl 2004, 823), der sich die Kammer anschließt, nur insoweit anerkannt, als beide Unternehmer um eine Genehmigung für dieselbe Linienführung konkurrieren.Auch in diesem Fall hat § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6.99 -, a. a. O.).".
- VGH Bayern, 13.05.1996 - 11 N 93.3637
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Gerade die im Einzelfall durchaus unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen verlangen eine Pauschalierung und lassen - auch aus Gründen der Praktikabilität und Transparenz - eine Beachtung von im Einzelfall deutlich abweichenden Betriebsstrukturen und entsprechend unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen weder im Verwaltungs- noch im Gerichtsverfahren geboten sein (…vgl. BayVGH, Urt. v. 18.12.2000, a. a. O.; Urt. v. 13.05.1996 - 11 N 93.3637 -, NZV 1996, 384). - BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94
Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8/01 -, DÖV 2003, 732; Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8.94 -, BVerwGE 98, 118 m. w. N.). - BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Wesentliches Kriterium dabei ist, inwieweit in der betroffenen Norm das geschützte Interesse (Rechtsgut), die Art der Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und abgegrenzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 10.65 -, BVerwGE 27, 29;… Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 -, BVerwGE 41, 58); aus den individualisierten Tatbestandsmerkmalen der Norm muss sich ein Personenkreis entnehmen lassen, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet. - BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67
Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Wesentliches Kriterium dabei ist, inwieweit in der betroffenen Norm das geschützte Interesse (Rechtsgut), die Art der Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und abgegrenzt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1967 - IV C 10.65 -, BVerwGE 27, 29; Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 -, BVerwGE 41, 58); aus den individualisierten Tatbestandsmerkmalen der Norm muss sich ein Personenkreis entnehmen lassen, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet. - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Soweit es um die (Dritt-) Anfechtung einer Genehmigung nach § 13 PBefG geht, ist eine derartige drittschützende Wirkung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 25.10.1968 - VII V 90.66 -, NJW 1969, 708;… Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl 2004, 823), der sich die Kammer anschließt, nur insoweit anerkannt, als beide Unternehmer um eine Genehmigung für dieselbe Linienführung konkurrieren. - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97
Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Die Entscheidung hierüber liegt aus Gründen der Rechtssicherheit und der Fortbildung des Rechts im allgemeinen Interesse, da die klärungsbedürftigen Fragen mit Auswirkungen über den Einzelfall hinaus in verallgemeinerungsfähiger Form beantwortet werden können (vgl. zu diesem Erfordernis VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.05.1997 - A 12 S 580/97 -, NVwZ 1998, 305). - BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66
Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.09.2005 - 8 K 997/03
Soweit es um die (Dritt-) Anfechtung einer Genehmigung nach § 13 PBefG geht, ist eine derartige drittschützende Wirkung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.10.1968 - VII V 90.66 -, NJW 1969, 708;… Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, NVwZ 2001, 322) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urt. v. 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl 2004, 823), der sich die Kammer anschließt, nur insoweit anerkannt, als beide Unternehmer um eine Genehmigung für dieselbe Linienführung konkurrieren. - VGH Baden-Württemberg, 25.07.1983 - 5 S 1629/83
Außergerichtliche Kosten eines notwendig Beigeladenen
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 27.12.1985 - 3 S 1959/85
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …